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„über sich hinauswachsen“
Glauben tut gut
Das ist eine Erfahrung, die auch Ihre Erfahrung werden kann. Wer sich an Gott hält, wird gehalten. Wer sich auf ihn einlässt und mit ihm rechnet, hat Boden unter den Füssen…und wächst über sich hinaus. ...mehr ![]()
Kontakt
Wenn Sie interessiert sind und noch Fragen haben, dann sind wir gerne für Sie da. Schreiben Sie uns eine Mail oder rufen Sie einfach kurz an!
Bischöfliches Ordinariat Mainz
Projektteam Firmpastoral
Rainer Stephan
Postfach 1560
55005 Mainz
Fon: 06131-253241
Fax: 06131-253558
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Wer kann Pate sein
Das Kirchenrecht der Katholischen Kirche, der Codex des kanonischen Rechtes (CIC), empfiehlt ausdrücklich, das der Taufpate auch der Firmpate sein soll (vgl. Can. 893 §2).
So sind auch die Vorraussetzungen für das Firmpatenamt identisch mit denen bei der Taufpatenschaft (vgl. Can. 874 §1):
- Der Pate muss vom Firmbewerber selbst bzw. von einer ihn vertretenden Person dazu bestimmt sein. Er muss zudem geeignet und bereit sein, diesen Dienst zu leisten.
- Er muss das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, außer vom Diözesanbischof ist eine andere Altersgrenze festgesetzt (das ist im Bistum Mainz nicht gegeben) oder dem Pfarrer oder dem Spender der Firmung scheint aus gerechtem Grund eine Ausnahme zulässig.
- Er muss katholisch und gefirmt sein sowie das heiligste Sakrament der Eucharistie bereits empfangen haben. Auch muss er ein Leben führen, das dem Glauben und dem zu übernehmenden Dienst entspricht.
- Er darf mit keiner rechtmäßig verhängten oder festgestellten kanonischen Strafe behaftet sein.
- Er darf nicht Vater oder Mutter des Firmbewerbers sein.
Ein Christ, der nicht katholisch ist, so legt das Kirchenrecht fest (vgl. Can. 874 §2) darf nur zusammen mit einem katholischen Paten, und zwar nur als Taufzeuge, zugelassen werden.
Grundsätze
zur Firmpastoral
Unser Bischof Karl Kardinal Lehmann hat mit der Veröffentlichung der Pastoralen Richtlinie Nr. 15 Grundsätze zur Firmpastoral die Frage nach der Firmvorbereitung zu einem zentralen Thema im Bistum Mainz gemacht.

Pastorale Richtlinie Nr. 15
(pdf, 446 KB)
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